Zugang zu den Dokumenten

Zugang zu den Dokumenten.


Die SASA S.p.A. veröffentlicht in diesem Abschnitt "Transparentes Unternehmen" ihrer Website gemäß den Bestimmungen des Art. 2 c. 9 bis des Gesetzes 241/1990 die nützlichen Informationen, um jedermann die Ausübung des Rechts auf Zugang zu Verwaltungsdokumenten zu ermöglichen.

Die Sasa Spa hat das Zugangsverfahren durch die auf dieser Seite der Website veröffentlichte Verordnung geregelt.

Was ist das?

Der Zugang zu Dokumenten ist das Instrument, mit dem die Träger eines direkten, konkreten und aktuellen Interesses, das einer rechtlich geschützten Situation entspricht und mit dem Dokument, zu dem der Zugang beantragt wird, verbunden ist, Kopien von Verwaltungsunterlagen und damit zusammenhängenden Dokumenten erhalten können, und wird durch das Provinzialgesetz Nr. 17/1993 geregelt.

Wie wird es ausgeübt?

Der Antrag auf Zugang zu Dokumenten kann unter Verwendung des auf dieser Seite der Website veröffentlichten Formulars erstellt und elektronisch per E-Mail an sasabz@sasabz.it oder per Post an die Adresse info@pec.sasabz.it gemäß den im Formular genannten Modalitäten des Kodex für die digitale Verwaltung gesendet oder in den Geschäftsräumen der Sasa Spa in 39100 Bozen, Via Buozzi 8d, eingereicht werden.

Inhaber der Vertretungsbefugnis für den Fall, dass der Antrag verspätet oder gar nicht beantwortet wird, ist der Vorsitzende des Verwaltungsrats.

Für allgemeine Auskünfte über das Bürgerbeteiligungsverfahren können Sie sich an die Organisationseinheit wenden - Telefonzentrale: 0471 519 519

Bitte beachten Sie, dass Sie für alle nützlichen Informationen über die Ausübung des Zugangsrechts auch die vom Verwaltungsrat der Sasa Spa genehmigte und an diese Seite der Website angehängte "Einheitliche Zugangsregelung" konsultieren können.

Anhänge
Einheitliche Verordnung 27/06/2023 (91.68 KB)
Anh. 1 Antrag auf Aktenzugang 27/06/2023 (138.81 KB)

Erstellungsdatum: 24/06/2023
Datum der letzten Änderung: 27/06/2023